Gesetze / Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

HOAI

§ 13 Interpolation

Stand: 31.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.01.2021

Bund2 Fassungen8 Entscheidungen

Zwischenstufen der in den Honorartafeln angegebenen anrechenbaren Kosten und Flächen oder Verrechnungseinheiten sind durch lineare Interpolation zu ermitteln.

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